Blauarbeit - News

Mangelhafte Kaufsache: Hersteller haftet für Ausbau

30. December 2011 | News

Fliesen in Ein sowohl für Endkunden als auch mit dem Verbau einer Kaufsache beauftragte Dienstleister wichtiges Urteil wurde bereits im Juni 2011 vom europäischen Gerichtshof gefällt.

Dieses Urteil besagt, dass ein Hersteller eines Gutes, bei dem ein Mangel erst nach dem Einbau oder Verbrauch auftritt,  nicht nur für den Ersatz dieses Gutes, sondern auch für den Ausbau und Abtransport des mangelhaften Gutes haftet. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn z.B. ein Fliesenhersteller mangelhafte Fliesen verkauft, dieser Mangel aber erst nach dem Verbau der Fliesen auffällt, so muss der Hersteller nicht nur für den Ersatz der Fliesen sorgen, sondern ist auch für den Ausbau und den Abtransport der alten Fliesen verantwortlich.

Dieses Urteil regelte somit bereits eindeutig, dass der Käufer eines entsprechenden Artikels oder ein möglicherweise mit dem Einbau beauftragter Dienstleister nicht auf den zusätzlich anfallenden Kosten sitzen bleibt.

Diensleister des Monats

Ausgezeichnete Beratung und Ausführung!

2. May 2012 | Dienstleister des Monats

4315 in “IhrMalerservice” ist ein Fachmann in seinem Gebiet und unser Dienstleister des Monats März 2012. Als Lackierer- und Malerfachbetrieb im Großraum Münster mit langjähriger Berufserfahrung, kann Jörg Piotrowski durch die Bank weg positive Bewertungen vorweisen, welche seinen Qualitätsindex von 10/10 kennzeichnen. Auch kurzfristige Sonderwünsche werden flexibel und kundenorientiert ausgeführt. Dabei versteht es sich von selbst, daß “IhrMalerservice” höchsten Wert auf erstklassigen Service und eine hochwertige, saubere und termingerechte Ausführung legt. Durch die ausschließliche Verarbeitung von Qualitäsprodukten aus dem Malerfachhandel und Beschäftigung von gelernten Fachkräften ist eine Ausführung zu “Dumpingpreisen” weder möglich noch gewollt. Die Kundenzufriedenheit hat bei diesem Dienstleister oberste Priorität und Herr Piotrowksi ist selbsverständlich Mitglied der Kreishandwerkerschaft Münster sowie Mitglied der Maler- und Lackierer-Innung Münster.

Ratgeber

Ein Gartenhaus – viele Nutzungsmöglichkeiten

14. May 2012 | Ratgeber

Gartenhaus in Sommerzeit bedeutet Gartenzeit! Der Garten wird jetzt zu einer Erholungsoase und bietet Raum zum Entspannen und um die Seele baumeln zu lassen. Viele Gartenbesitzer träumen deshalb von einem Gartenhaus. Und dies aus den verschiedensten Gründen..

Ein Gartenhaus ist immer ein Blickfang. Egal, ob groß oder klein, rustikal oder modern, farblich dezent oder auffällig, es hat einen besonderen Charme und stellt ein Highlight dar.

Es lässt sich wunderbar als Stauraum für Gartenutensilien nutzen. Hier ist darauf zu achten, dass der Stauraum den eigenen Ansprüchen genügt. Sollen lediglich Polsterbezüge und Kissen verstaut werden, ist sicherlich ein kleineres Gartenhaus ausreichend. Müssen auch Gartenmöbel wie z.B. Liegestühle oder Gartengeräte untergebracht werden, empfiehlt sich eine größere Version. Über den Winter dient das Gartenhaus zudem als sicherer Ort für empfindliche Pflanzen, die in der kalten Jahreszeit Schutz brauchen.

Pressemitteilungen

blauarbeit.de kooperiert mit assekurando.de

3. February 2012 | Pressemitteilungen

Assekurando-Logo in

Köln/Eisenach. Die Ansprache übereinstimmender Zielgruppen, ohne sich gegenseitig das Wasser abzugraben – eine gute Voraussetzung, um in Zukunft eine erfolgreiche Kooperation miteinander einzugehen.

Das dachten sich auch die Betreiber der Internetseiten blauarbeit.de und assekurando.de, was dazu führte, dass in den kommenden Monaten auf den jeweiligen Seiten auch das Angebot des Kooperationspartners angepriesen wird.

Pressespiegel

Ärger mit neuem Preismodell

1. October 2010 | Pressespiegel

Logo Handwerkmagazin in “Abzocke oder Qualitätssicherung? Mit der neuen Grundgebühr für alle Bieter hat MyHammer etliche Kunden verärgert.  Doch es gibt auch Lob von Handwerksseite. (…)Was bei MyHammer für Aufregung sorgt, haben die (…) Mitbewerber Blauarbeit und Quotatis längst realisiert: Wer mitbieten will, muss dafür zahlen (…). Einzig bei Handwerkerfinden gibt es noch die Möglichkeit eines kostenfreien Grundeintrags.”

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.