Mangelhafte Kaufsache: Hersteller haftet für Ausbau
30. December 2011 | News
Ein sowohl für Endkunden als auch mit dem Verbau einer Kaufsache beauftragte Dienstleister wichtiges Urteil wurde bereits im Juni 2011 vom europäischen Gerichtshof gefällt.
Dieses Urteil besagt, dass ein Hersteller eines Gutes, bei dem ein Mangel erst nach dem Einbau oder Verbrauch auftritt, nicht nur für den Ersatz dieses Gutes, sondern auch für den Ausbau und Abtransport des mangelhaften Gutes haftet. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn z.B. ein Fliesenhersteller mangelhafte Fliesen verkauft, dieser Mangel aber erst nach dem Verbau der Fliesen auffällt, so muss der Hersteller nicht nur für den Ersatz der Fliesen sorgen, sondern ist auch für den Ausbau und den Abtransport der alten Fliesen verantwortlich.
Dieses Urteil regelte somit bereits eindeutig, dass der Käufer eines entsprechenden Artikels oder ein möglicherweise mit dem Einbau beauftragter Dienstleister nicht auf den zusätzlich anfallenden Kosten sitzen bleibt.









